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Richtlinien für den Sportzuschuß
1. | Zweck Der 1. MGC Mannheim ist ein Sportverein, dessen Pflicht es ist seine Mitglieder bei der Ausübung des Miniaturgolfsports zu unterstützen. |
2. | Verteilung der Zuschüsse Der Sportzuschuß ist nach den nachstehenden Regelungen vom Sportwart aufzuteilen. |
2.1 | Startgebühren |
2.1.1 | Verbandsturniere Für Teilnehmer an Verbandsturnieren (Ligen, Ranglisten, ...) werden übernommen:
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2.2 | Reisekosten Reisekosten werden für Mannschaftsspieler, Ersatzspieler und einen Betreuer, wie in den nachfolgenden Punkten definiert, übernommen. Einzelspieler erhalten jeweils den reduzierten Satz. Die Reisekostenabrechnung wird vom jeweiligen Mannschafts- oder Ligensprecher organisiert. |
2.2.1 | Fahrtkosten Für die Teilnahme an Verbandsturnieren können für den Turniertag und einen Trainingstag Fahrtkosten ab 50 Entfernungskilometer einfach wie folgt berechnet werden. Die Fahrzeuge werden im Standard-Satz ausschließlich für die rechnerisch erforderliche Anzahl an Fahrzeugen übernommen. Hierbei ist ein Fahrzeug mit mindestens drei Personen zu belegen. Muss ein Spieler mit einem zusätzlichen Fahrzeug anreisen, kann dieses nur mit dem reduzierten Satz abgerechnet werden. Zur Berechnung der Fahrtkosten wird als Anreise-Ausgangspunkt die Vereinsanlage definiert. Der Sportwart pflegt eine Entfernungstabelle, aus welcher die abzurechnen-den Kilometer zu entnehmen sind.
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2.3 | Übernachtungskosten Bei Verbandsturnieren, deren Anreise laut Entfernungstabelle mehr als 100 km beträgt, können einmalige Übernachtungskosten (siehe unten) oder Fahrtkosten für den jeweils betreffenden Trainingstag übernommen werden.
Standard-Satz: bis zu Euro 30,-- (gegen Vorlage einer Quittung) pro Person und Nacht |
2.3.1 | Höhere Kosten sind im Vorraus zu begründen und werden durch den Geschäftsführenden Vorstand genehmigt. |
3. | Abrechnung Abzurechnen ist mit dem Formular „Reisekostenabrechnung“, welches im Vereinshaus ausliegt. |